Patientenrechte
Grundsätzlich haben PatientInnen das Recht auf Wahrung und Schutz ihrer Persönlichkeit, ihrer Intimsphäre sowie das Recht auf Information und Beratung. Ferner haben Sie das Recht auf Ruhe und Rücksichtnahme seitens der anderen PatientInnen, insbesondere während der Nachtzeit. Zur Prüfung allfälliger Beschwerden und zur Wahrnehmung der Patienteninteressen steht eine unabhängige Patientenvertretung beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung zur Verfügung.